Wiederholen der Allgemeinen Grundausbildung (AGA)
Tatsächlich ist es möglich, dass man die Grundausbildung wiederholen muss, wenn man wesentliche Ausbildungsinhalte, sogenannte Grobziele, verpasst hat. Krankheit ist dabei keine Entschuldigung. Es ist allerdings unerheblich, wie lange man in der AGA tatsächlich anwesend war, man muss lediglich bestimmte Ausbildungen nachweisen. Am Ende der Allgemeinen Grundausbildung soll der Rekrut die ATN "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" erhalten. Diese bekommt er jedoch nur zuerkannt, wenn folgende Voraussetzungen gemäß AnTrA 1 ("Anweisung für die Truppenausbildung, Nr. 1, Die Allgemeine Grundausbildung") erfüllt worden sind:
- erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung (meist bescheinigt durch einen bestandenen schriftlichen Test am Ende der Wachausbildung und dem Wachschießen)
- erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Helfer im Sanitätsdienst" (meist bescheinigt durch einen bestandenen schriftlichen Test über die Selbst- und Kameradenhilfe)
- Bestandene Schulschießübungen mit Gewehr (G3/G36 S5) und Pistole (P1/P8 S2)
- Erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung (Praktische Prüfung der Grundausbildung, Teilnahme setzt Ausbildungen der AGA voraus)
Hinweis: Die AnTrA unterscheidet sich bei den einzelnen Teilstreitkräften und Organisationsbereichen teilweise, so gibt es zum Beispiel eine eigene AnTrA 1 für die SKB (Streitkräftebasis), fürs Heer oder für den ZSanDstBw (Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr).
Bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an der Wachausbildung muss das nicht zwingend heißen, dass die gesamte AGA wiederholt wird. Im Normalfall werden diese Soldaten in ihre Stammeinheiten versetzt und müssen dann im nächsten Quartal die entsprechenden Ausbildungen nachholen. Ohne eine bestandene Wachausbildung fehlt die "ATB (Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibung) Sicherungssoldat" und man kann keine Wache stehen.
Da man meist an einer Krankheit nicht selbst schuld ist, werden diese wichtigen Ausbildungsinhalte teilweise in der letzten Woche wiederholt und für die Soldaten angeboten, die davon etwas verpasst haben. Selbst wenn die Rekrutenbesichtigung nicht bestanden wird, gibt es die Möglichkeit einzelne Stationen zu wiederholen. Für die weitere Ausbildung als Zeitsoldat ist eine bestandene AGA jedoch Voraussetzung; sie kann von Zeitsoldaten einmal wiederholt werden. Letztendlich ist es die Entscheidung des Kompaniechefs, ob die Grundausbildung wiederholt wird oder nicht.