Die Musterung bei der Bundeswehr
Durch die Musterung soll festgestellt werden, welche Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, für welche Verwendungen in der Bundeswehr sie geeignet sind und wann sie ihren Dienst leisten können. Das Wehrpflichtgesetz sieht dazu vor, dass jeder deutsche Mann im Sinne des Grundgesetzes ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wehrpflichtig ist. Die Musterung erfolgt im zuständigen Kreiswehrersatzamt (KWEA). Noch vor der Musterung erfolgt eine Erfassung. Dabei werden alle Personen ermittelt, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, männlich und deutsche Staatsbürger sind und in der Bundesrepublik wohnen. Das KWEA legt dann einen Musterungstermin fest, der möglichst nahe am Einberufungstermin liegt. Die eigentliche Musterung kann in der Regel frühestens ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen und soll nicht nach Vollendung des 21. Lebensjahres durchgeführt werden. Wenn man früher gemustert werden will ist das möglich, wenn die Eltern zustimmen. In diesem Fall kann man schon ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden. Abiturienten und Fachoberschüler werden möglichst in der Zeit vom 1. Mai bis 18. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Schulentlassung vorausgeht, gemustert, spätestens jedoch bis zum Januar des Schulentlassungsjahres. Die Ladung zur Musterung erhält man mindestens zwei Wochen vorher. Den Termin sollte man auf jeden Fall einhalten oder dem Kreiswehrersatzamt mitteilen, warum man nicht kommen kann. Am Tag der Musterung meldet sich der Wehrpflichtige zunächst im so genannten "Auskunfts- und Beratungszentrum (ABZ)" seines Kreiswehrersatzamtes. Dort bekommt der Wehrpflichtige gesagt, zu welcher Station er als nächstes gehen soll. In der Personalaufnahme werden die persönlichen Daten des Wehrpflichtigen erfasst und mit denen im Computer abgeglichen. Danach geht es meist zur ärztlichen Untersuchung. Hier wird ein kurzer Gesundheitscheck durchgeführt, bei dem für den Wehrdienst wichtige körperliche Anforderungen überprüft werden: Herz- Kreislaufsystem, Knochenbau, Augen, Ohren usw. Am Ende der Untersuchung wird der Tauglichkeitsgrad des Wehrpflichtigen festgesetzt: wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig. Bei Wehrdienstfähigen wird dann noch einmal unterschieden in voll verwendungsfähig, d. h. sie können in allen Truppengattungen eingesetzt werden sowie verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten. Alle wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen stehen für den Wehrdienst zur Verfügung und können daher grundsätzlich einberufen werden. Wenn man sich überlegt, den Wehrdienst eventuell freiwillig verlängern zu wollen (als FWDL bis maximal 23 Monate), kann man sich beim "FWD-Berater" informieren. Für Berufsmöglichkeiten als SaZ (Soldat auf Zeit) ist im KWEA der Wehrdienstberater zuständig. Musterung Teil 2