Musterung und EUF
Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)
Die so genannte "Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung = EUF" soll zeigen, für welche militärische Verwendungen der Wehrpflichtige geeignet ist. Dazu werden mehrere psychologische Tests computerunterstützt durchgeführt. Hier soll festgestellt werden, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Wehrpflichtige mitbringt und wie man die in der Bundeswehr am besten nutzen kann. Die Eignungsuntersuchung dauert in der Regel zwei bis drei Stunden und wird möglichst am Tag der Musterung durchgeführt.
Inhalte der EUF:
- Matritzentest
- Rechentest (Grundrechenarten mit Sachaufgaben)
- Verbale Analogie (Wortbeziehungstest)
- Mechanische Kenntnisse (Physikalische Fragen)
- Reaktionsüberprüfung
- Rechtschreibtest
Musterungsbescheid und Musterungsgespräch
Am Ende der Musterung steht ein abschließendes Gespräch. Dabei werden dem Wehrpflichtigen die ärztlichen Untersuchungsergebnisse, Tauglichkeitsgrad, Verwendungsgrad und eventuelle Verwendungsausschlüsse eröffnet. In diesem Musterungsgespräch kann man besondere Wünsche für seinen Wehrdienst äußern, z.B. zu einem gewünschten Einberufungszeitraum. Zum Schluss bekommt man dann noch den Musterungsbescheid ausgehändigt und man wird darüber belehrt, dass man ab jetzt der Wehrüberwachung unterliegt. Wenn man will, kann man sich beim so genannten "Einplaner" informieren, welche Verwendungsmöglichkeiten als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr für einen persönlich aufgrund des Musterungsergebnisses in Frage kommen. Steht eine entsprechende Grundwehrdienststelle zur Verfügung und erfüllt man alle Verwendungsanforderungen, kann man sich dafür unmittelbar einplanen lassen und man erhält auch direkt einen verbindlichen Einberufungsbescheid.